01.04.2006 | EBM 2000plus
Umfang der Untersuchungen vor stationärer Behandlung
Frage: „Wenn bei unseren Patienten stationäre Krankenhausbehandlungen erforderlich sind, geben wir in der Regel die in unserer Praxis vorliegenden Befunde mit, sowohl bei Krankenhauseinweisungen zur Durchführung von Operationen als auch bei Einweisungen aus anderen Gründen. Bei Patienten, bei denen operative Eingriffe auf Belegstationen geplant sind, führen wir im Vorfeld Operationsvorbereitungen durch und berechnen dafür die präoperativen Untersuchungskomplexe nach den Nrn. 31010 bis 31013, die nur vor ambulanten bzw. belegärztlichen Eingriffen berechnungsfähig sind.
Seit einiger Zeit müssen wir feststellen, dass die Krankenhäuser den Patienten bei der Anmeldung für geplante Eingriffe ´Wunschlisten´ von Untersuchungen mitgeben, deren Ergebnisse zur Aufnahme mitgebracht werden sollen. Neben endlos langen Reihen von Laboruntersuchungen werden häufig auch spezielle Röntgenuntersuchungen – auch CT- und MRT-Untersuchungen – erbeten, die wir dann bei Radiologen in Auftrag geben müssen. Letzteres erscheint uns besonders bedenklich, da uns bekannt ist, dass einige der umliegenden Krankenhäuser ihre eigenen Röntgenabteilungen ‚outgesourct‘ haben und diese Abteilungen nunmehr von niedergelassenen Radiologen betrieben werden. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass auf diese Weise Röntgenleistungen, die früher vom Krankenhaus während des stationären Aufenthaltes durchgeführt wurden, in den ambulanten Bereich verlagert werden – was letztlich zu Lasten der Budgets der niedergelassenen Ärzte geht.
Wie sollen wir uns gegenüber diesen Wunschleistungen der Krankenhäuser verhalten?“
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