01.11.2005 | EBM 2000plus
Unzeitziffern Nrn. 01100, 01101 nur bei Notfällen?
Frage: „Die Nrn. 01100 und 01101 enthalten den Begriff ´unvorhergesehen´. Bedeutet dies, dass ich diese Zuschlags-Nummern nur in Notfällen abrechnen darf?“
Antwort: Die Abrechnung der Nrn. 01100 und 01101 ist nicht auf Notfälle beschränkt. Mit dem Begriff „unvorhergesehen“ soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Initiative zur Inanspruchnahme vom Patienten ausgeht, die Inanspruchnahme also nicht durch den Arzt veranlasst bzw. gesteuert wird. Ob es sich dabei um einen Notfall im medizinischen Sinne handelt oder nicht, spielt keine Rolle.
Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 12 | ID 84600