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  • 01.10.2005 | EBM 2000plus

    Was ist ein Komplex? Klarstellung wird angestrebt

    Ein zentrales Element im neuen EBM ist der Begriff „Komplex“ bzw. „Leistungskomplex“. Der Begriff findet sich an vielen Stellen, sowohl in den allgemeinen Bestimmungen als auch in den Leistungslegenden. Leider lässt der EBM offen, was genau ein Komplex wirklich ist und welche EBM-Ziffern Komplexe sind.  

    Komplex oder nicht – eine Frage von großem Gewicht

    Dabei ist von der Einordnung einer EBM-Nr. als „Komplex“ die Beantwortung wichtiger Fragen abhängig wie zum Beispiel:  

     

    1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Komplex abrechnen zu können?
    In den allgemeinen Bestimmungen Nr. 4.4 heißt es dazu: „Die Berechnung von Komplexen ist nur möglich, wenn die apparativen, räumlichen und persönlichen Voraussetzungen ... zur Erbringung mindestens eines obligaten sowie aller fakultativen Leistungsinhalte ... gegeben sind.“
    2. Unter welchen Voraussetzungen kann die KV abgerechnete Einzelleistungen in einen Leistungskomplex umwandeln?
    Laut den allgemeinen Bestimmungen Nr. 2.1.3 gilt: „Erfüllen erbrachte Leistungen die Voraussetzungen zur Berechnung eines Leistungskomplexes, ist der entsprechende Komplex und nicht die einzelne(n) Leistung(en) abzurechnen.“

     

    Die gerade aufgeführten allgemeinen Bestimmungen sind verständlich formuliert. Allerdings sind sie letztlich nur begrenzt umsetzbar, wenn nicht feststeht, was ein Komplex ist und was nicht.  

     

    Hintergrund der Einführung von Komplexen