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  • 01.07.2005 | EBM 2000plus

    Weitere Beratungen neben Nr. 03210 zulässig?

    Frage: „Die Nr. 03210 (Betreuung bei chronisch-internistischer Grunderkrankung) enthält als obligaten Leistungsinhalt die „fortlaufende Beratung zum Umgang mit der Grunderkrankung“. Bedeutet dies, dass im Quartal neben der Nr. 03210 keine Beratung nach Nr. 03120 (mindestens 10 Minuten) abgerechnet werden kann?“  

     

    Antwort: Die Abrechnung von Beratungsleistungen neben der Nr. 03210 ist im EBM nicht ausgeschlossen. Hätte der Bewertungsausschuss einen Ausschluss gewollt, hätte er diesen Ausschluss ausdrücklich aufnehmen müssen. Ein Ausschluss würde auch deshalb keinen Sinn machen, weil mit der Nr. 03120 auch Beratungen abgerechnet werden können, die nicht mit der „Grunderkrankung“ in Zusammenhang stehen. Die Abrechnung der Nr. 03120 ist daher neben der Nr. 03210 möglich.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 6 | ID 84499