01.01.2006 | EBM 2000plus
Widerspruch gegen die Streichung der Nrn. 03005 bzw. 04005 in Notfällen
In „Abrechnung aktuell“ 11/05, Seite 1, hatten wir empfohlen, gegen die Streichung der Nrn. 03005 bzw. 04005 in Notfällen im Quartal 2/2005 Widerspruch einzulegen. Etliche Leser haben uns zwischenzeitlich gefragt, wie sie einen solchen Widerspruch am besten formulieren sollten.
So können Sie Ihren Widerspruch formulieren
Für die erforderliche Begründung dieses Widerspruchs können Sie folgenden Text verwenden:
Musterschreiben
„Mein Widerspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Nr. 03005 (bzw. 04005) für die versorgungsbereichsspezifische Bereitschaft in Notfällen bzw. im organisierten Not(fall)dienst.
Der Bewertungsausschuss hat die Leistungslegende der Nr. 03005 (bzw. 04005) erst mit Wirkung zum 1. Juli 2005 geändert. Durch einen Interpretationsbeschluss des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses soll diese Änderung aber rückwirkend auch für das Quartal 2/2005 gelten. Dieser rückwirkende Abrechnungsausschluss ist nach meiner Auffassung aus folgenden Gründen rechtswidrig
Falls zu dieser Frage bereits ein Musterverfahren anhängig ist, beantrage ich die Zurückstellung der Entscheidung über diesen Widerspruch bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung.“ |
Mit dem Hinweis auf ein – in den meisten KV-Bereichen sicherlich bereits anhängiges – Musterverfahren ersparen Sie sich die Kosten für ein Sozialgerichtsverfahren.