01.03.2006 | EBM 2000plus
Zeitprofil für Ordinationskomplex und längere Erörterung
Frage: „Manchmal ergibt sich bereits beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal die Notwendigkeit, ein längeres Gespräch von mehr als 10 Minuten Dauer zu führen. Wir berechnen dann neben dem Ordinationskomplex (Nr. 03110, 03111 oder 03112) die Erörterungsposition Nr. 03120. Da es sich bei dem Ordinationskomplex um eine Quartalspauschale handelt, wird die Prüfzeit für den Ordinationskomplex nur auf das Quartalsprofil angerechnet, nicht auf das Tageszeitprofil für den Tag, an dem der Ordinationskomplex abgerechnet wird.
Jetzt erhielten wir bei einer Informationsveranstaltung den Hinweis, dass bei Abrechnung des Ordinationskomplexes zusammen mit der Erörterung nach Nr. 03120 für den entsprechenden Tag sowohl die Zeit für den Ordinationskomplex als auch für die 10-minütige Erörterung angerechnet wird. Je nachdem, ob der Ordinationskomplex Nr. 03110 (8 Minuten), Nr. 03111 (7 Minuten) oder Nr. 03112 (11 Minuten) abgerechnet wird, würden dann also jeweils 17, 18 oder 21 Minuten auf das Tagesprofil angerechnet. Ist das zutreffend?“
Antwort: Im neuen EBM findet sich hinter der Erörterungsleistung Nr. 03120 (bei Kinderärzten hinter Nr. 04120) eine Anmerkung, nach der bei Abrechnung dieser Erörterungsleistung neben dem Ordinationskomplex – das heißt im Rahmen derselben Konsultation – eine Arzt-Patienten-Kontaktzeit Abrechnungsvoraussetzung ist, die um mindestens 10 Minuten länger ist als die in den zusätzlich abgerechneten Leistungen angegebenen Zeiten. Beim Ordinationskomplex ist angegeben, dass dieser fakultativ eine Betreuung und Behandlung und damit auch eine Erörterung bis zu 10 Minuten Dauer beinhaltet. Wird somit die Erörterung nach Nr. 03120 (bei Kinderärzten 04120) zusätzlich zu einem Ordinationskomplex berechnet, muss die Mindest-Arzt-Patienten-Kontaktzeit 20 Minuten betragen. Daher ist davon auszugehen, dass 20 Minuten auf das Tageszeitprofil für diesen Tag angerechnet werden.
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