01.05.2006 | EBM 2000plus
Zeitprofil: Zählen gestrichene Leistungen mit?
Frage: „Nach Einreichen der Quartalsabrechnung streicht uns die KV regelmäßig eine ganze Reihe von Leistungen auf dem Wege der so genannten sachlich-rechnerischen Berichtigung. Überwiegend handelt es sich dabei um Streichungen von Leistungen, die nicht nebeneinander berechnungsfähig sind. Bei einer Diskussion im Kollegenkreis wurde die Auffassung vertreten, dass die gestrichenen und somit nicht vergüteten Leistungen bei der Ermittlung der Zeitprofile für Plausibilitätsprüfungen dennoch berücksichtigt werden. Ist das zutreffend?“
Antwort: Ja, bei der Berechnung der Zeitprofile im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen werden alle vom Arzt abgerechneten Leistungen berücksichtigt, unabhängig davon, ob diese vergütet werden oder nicht. Das ist auch nachvollziehbar, weil sie die abgerechneten Leistungen erbracht haben und somit ein gewisser Zeitaufwand für deren Erbringung erforderlich war.
Für Plausibilitätsprüfungen auf der Basis von Zeitprofilen spielt es keine Rolle, ob im Endeffekt die Leistungen vergütet werden oder nicht. Werden somit Leistungen auf dem Wege der sachlich-rechnerischen Berichtigung aus der Abrechnung gestrichen und nicht vergütet, zählen diese dennoch bei der Ermittlung der Zeitprofile mit.
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