01.05.2005 | EBM 2000plus
Zuschläge für Telefonanrufe zu Unzeiten im Notfalldienst berechnungsfähig?
Frage: „In dem von der KV eingeteilten organisierten Notfalldienst kommt es häufig vor, dass Patienten anrufen – auch nachts. Wie sind diese telefonischen Konsultationen im organisierten Notfalldienst abzurechnen?“
Antwort: Für telefonische Konsultationen im organisierten Notfalldienst ist nur die Nr. 01215 (Konsultationskomplex im organisierten Notfalldienst) berechnungsfähig. Die Zuschläge nach den Nrn. 01100 und 01101, die sonst für telefonische Arzt-Patienten-Kontakte zu Unzeiten berechnet werden können, können bei telefonischen Beratungen im organisierten Notfalldienst nicht zusätzlich zu Nr. 01215 berechnet werden und auch nicht anstelle der Nr. 01215.
Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 8 | ID 84464