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  • 01.05.2005 | EBM 2000plus

    Zuschläge für Telefonanrufe zu Unzeiten im Notfalldienst berechnungsfähig?

    Frage: „In dem von der KV eingeteilten organisierten Notfalldienst kommt es häufig vor, dass Patienten anrufen – auch nachts. Wie sind diese telefonischen Konsultationen im organisierten Notfalldienst abzurechnen?“  

     

    Antwort: Für telefonische Konsultationen im organisierten Notfalldienst ist nur die Nr. 01215 (Konsultationskomplex im organisierten Notfalldienst) berechnungsfähig. Die Zuschläge nach den Nrn. 01100 und 01101, die sonst für telefonische Arzt-Patienten-Kontakte zu Unzeiten berechnet werden können, können bei telefonischen Beratungen im organisierten Notfalldienst nicht zusätzlich zu Nr. 01215 berechnet werden und auch nicht anstelle der Nr. 01215.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 8 | ID 84464