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  • 04.01.2008 | EBM 2008

    Besuche nach Nr. 01415 müssen nicht sofort ausgeführt werden

    Wie in Ausgabe 11/2007 bereits berichtet gibt es jetzt eine eigenständige Leistungsposition Nr. 01415 für den dringenden Besuch in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal. Die Leistungslegende dieser neuen Gebührenposition hat sich jedoch inzwischen geändert: Der dringende Besuch muss nicht mehr unverzüglich nach der Bestellung durchgeführt werden; es ist vielmehr ausreichend, wenn der Besuch noch am Tag der Bestellung ausgeführt wird.  

     

    Die geänderte Leistungslegende der Nr. 01415

    EBM  

    Leistungslegende  

    Punkte  

    01415  

    Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt  

    1.545  

    Praxistipp: Müssen mehrere Versicherte in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen dringend besucht werden, kann die Nr. 01415 gleichwohl nur bei einem Versicherten berechnet werden. Die Besuche bei den weiteren Versicherten rechnen Sie mit der Mitbesuchs-Ziffer Nr. 01413 ab.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 11 | ID 116680