04.01.2008 | EBM 2008
Besuche nach Nr. 01415 müssen nicht sofort ausgeführt werden
Wie in Ausgabe 11/2007 bereits berichtet gibt es jetzt eine eigenständige Leistungsposition Nr. 01415 für den dringenden Besuch in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal. Die Leistungslegende dieser neuen Gebührenposition hat sich jedoch inzwischen geändert: Der dringende Besuch muss nicht mehr unverzüglich nach der Bestellung durchgeführt werden; es ist vielmehr ausreichend, wenn der Besuch noch am Tag der Bestellung ausgeführt wird.
Die geänderte Leistungslegende der Nr. 01415
EBM | Leistungslegende | Punkte |
01415 | Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt | 1.545 |
Praxistipp: Müssen mehrere Versicherte in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen dringend besucht werden, kann die Nr. 01415 gleichwohl nur bei einem Versicherten berechnet werden. Die Besuche bei den weiteren Versicherten rechnen Sie mit der Mitbesuchs-Ziffer Nr. 01413 ab.