29.05.2008 | EBM 2008
CW-Doppler der Extremitäten: Nr. 33061 einmal oder mehrfach je Sitzung?
In der Ausgabe 3/2008 hatten wir auf Seite 9 über die zum 1. Januar 2008 erfolgte Änderung der Leistungslegende der Nr. 33061 berichtet und dabei die Auffassung vertreten, dass die CW-Doppler-Untersuchung der Extremitäten nach dem Wegfall des Kommas vor „je Extremität“ nur noch einmal je Sitzung abgerechnet werden kann – und zwar unabhängig davon, wie viele Extremitäten untersucht wurden. Diese Interpretation der neuen Leistungslegende hat bei einigen unserer Abonnenten Widerspruch hervorgerufen. Insbesondere wurde darauf verwiesen, dass nach dem Kommentar Wezel/Liebold die Nr. 33061 unverändert bei Untersuchung mehrerer Extremitäten auch mehrfach berechnet werden kann.
Gründe für den nur einmaligen Ansatz der Nr. 33061
Auch nach nochmaliger Überprüfung bleiben wir bei unserer Auffassung, und zwar aus folgenden Gründen:
Die Leistungslegende der Nr. 33061 im alten EBM war missverständlich formuliert. In der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Fassung des EBM befand sich in der Leistungslegende zu Nr. 33061 vor „je Extremität“ ein Komma, was bedeutete, dass diese Position je Extremität und damit ggf. mehrfach abgerechnet werden konnte. Andererseits enthielt die Legende aber den Zusatz „je Sitzung“ und wäre danach nur einmal im Rahmen einer Konsultation berechnungsfähig. Es bestand somit in der Leistungsbeschreibung ein Widerspruch.
Unterschiedliche Auffassungen in Kommentaren
In den gängigen Kommentaren zum EBM wurde schon damals die Leistungslegende unterschiedlich interpretiert:
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