10.09.2008 | EBM 2008
Der Helferinnenbesuch – eine Alternative zum ärztlichen Hausbesuch
Hausbesuche gehören zwar zum Kernbereich der hausärztlichen Tätigkeit. Trotz einer Anhebung der Bewertungen von 400 auf 440 Punkte zum 1. Januar 2008 sind jedoch Hausbesuche für viele Hausärzte wirtschaftlich nicht interessant. In den meisten KVen fallen Hausbesuche nämlich in das Budget bzw. Regelleistungsvolumen. Wird das Budget – was häufig der Fall ist – überschritten, erfolgt de facto keine Vergütung. Lediglich dringende Besuche bzw. Besuche im Notfalldienst werden in einigen KVen außerhalb von Begrenzungsregelungen vergütet.
Voraussetzungen für einen Helferinnenbesuch
Hausbesuche können unter bestimmten Voraussetzungen auch von Praxismitarbeiterinnen durchgeführt und vom Praxisinhaber abgerechnet werden. Der EBM enthält im Abschnitt V, Kapitel 40, zwei Leistungspositionen für den sogenannten Helferinnenbesuch.
Leistungspositionen für den Helferinnenbesuch
EBM-Nr. | Leistungslegende | Euro |
40240 | Kostenpauschale einschl. Wegekosten – entfernungsunabhängig – für das Aufsuchen eines Kranken durch einen vom behandelnden Arzt beauftragten angestellten Mitarbeiter der Arztpraxis mit abgeschlossener Ausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf zur Verrichtung medizinisch notwendiger delegierbarer Leistungen | 5,10 |
40260 | Pauschalerstattung einschl. Wegekosten – entfernungsunabhängig – für das Aufsuchen eines weiteren Kranken derselben sozialen Gemeinschaft (auch zum Beispiel Altersheim) in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen eines Kranken nach Nr. 40240 | 2,60 |
Notwendige Qualifikation der Helferin
Die Helferin, die den Besuch durchführt, muss folgende zwei Voraussetzungen erfüllen:
Abrechnung des Helferinnenbesuches
Wie der ärztliche Hausbesuch kann auch der Helferinnenbesuch nur dann abgerechnet werden, wenn der Patient die Arztpraxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kann.
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