31.01.2008 | EBM 2008
Dokumentation der geforderten Mindestzahl von Arzt-Patienten-Kontakten
Frage: „Nach Abrechnung der Versichertenpauschale Nr. 03110 bis 03112 beim ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kommen viele chronisch kranke Patienten, so zum Beispiel Diabetiker, regelmäßig mehrmals im Quartal in die Praxis. Dann können überwiegend nur noch Leistungen erbracht werden, die bereits mit der Versichertenpauschale abgegolten sind – so zum Beispiel einfache Untersuchungen. Wir können dann häufig keine Leistungspositionen mehr abrechnen.
Auf der anderen Seite wird für bestimmte Positionen, zum Beispiel für die Behandlung sekundär heilender Wunden nach Nr. 02310, eine Mindestzahl von Arzt-Patienten-Kontakten gefordert. Wie können wir die Erfüllung der geforderten Mindestzahlen an Arzt-Patienten-Kontakten dokumentieren?“
Antwort: Da Sie bei weiteren Arzt-Patienten-Kontakten nach Berechnung der Versichertenpauschale unter Umständen keine Leistungen abrechnen können, muss Ihnen die KV bei der Abrechnung von Leistungen mit einer Mindestzahl von Arzt-Patienten-Kontakten glauben, dass Sie diese erbracht haben. Anhand der Abrechnung kann die KV das nicht mehr kontrollieren.
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