05.05.2008 | EBM 2008
Nr. 01735: Abrechnung auch ohne Merkblatt
In den Ausgaben 3 und 4/2008 hatten wir ausführlich über die neue EBM-Nr. 01735 zur Früherkennungsberatung über das Zervix-Karzinom berichtet. Diese neue Leistung kann seit 1. Januar 2008 auch von allen Hausärzten, die zur Abrechnung von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen der Frau berechtigt sind, angesetzt werden.
Obligater Leistungsinhalt der Nr. 01735 ist die Ausgabe eines entsprechenden Merkblattes des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieses Merkblatt des G-BA lag bei Redaktionsschluss immer noch nicht vor. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Frage, ob diese Beratung bis zum Vorliegen des Merkblattes auch ohne Merkblatt durchgeführt und abgerechnet werden kann. Nach unseren Informationen sind sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch die Krankenkassen der Auffassung, dass dies zulässig ist und den teilnehmenden Frauen bestätigt werden kann, dass sie die Beratungsleistung erhalten haben. Begründung: Der Schwerpunkt liege eindeutig auf der ärztlichen Beratung, das Merkblatt habe lediglich unterstützende Funktion. Das vorübergehende Fehlen eines G-BA-Merkblatts könne nicht dazu führen, dass die Beratungsleistung als solche ebenso wie die entsprechende Bestätigung den Patientinnen vorenthalten werde.