Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 31.01.2008 | EBM 2008

    Nur noch zehn allgemeine kinderärztliche Einzelleistungen

    Der neue Abschnitt 4.2.3 des EBM 2008 enthält unter der Überschrift „Besonders förderungswürdige Einzelleistungen und Leistungskomplexe“ im allgemeinen Kinderarztkapitel nur noch zehn berechnungsfähige Einzelleistungen. Im Vergleich zum EBM 2000plus haben vier Leistungen andere Abrechnungsnummern erhalten.  

    Was bleibt, wo hat sich etwas geändert?

    Bei einer Leistung wurden Leistungslegende und Leistungsnummer geändert – nämlich bei der orientierenden Audiometrie. Sie wird jetzt nach der Nr. 04335 abgerechnet (alt: Nr. 04332); die Einschränkung der Abrechnung auf „einmal im Behandlungsfall“ ist entfallen.  

     

    Neu aufgenommen wurde die Nr. 04332 (Zuschlag zur Polypenentfernung nach Nr. 04331). Im Übrigen sind die Leistungsinhalte unverändert geblieben.  

     

    Die verbliebenen kinderärztlichen Einzelleistungen im Überblick

    EBM-Nr.  

    Kurzbeschreibung  

    04241  

    (alt: 04323)  

    Computergestützte Auswertung Langzeit-EKG  

    04242  

    (alt: 04360)  

    Funktionelle Einzel-Entwicklungstherapie  

    04243  

    (alt: 04361)  

    Funktionelle Gruppen-Entwicklungstherapie  

    04321  

    Belastungs-EKG  

    04322  

    Aufzeichnung Langzeit-EKG  

    04324  

    Langzeit-Blutdruckmessung  

    04330  

    Spirographische Untersuchung  

    04331  

    Prokto- / Rektoskopischer Untersuchungskomplex  

    04332  

    Zuschlag Polypenentfernung zu Nr. 04331  

    04335  

    (alt: 04332)  

    Orientierende Audiometrie  

    Einschränkung bei Mukoviszidose-Diagnostik

    Die bisher für alle Kinder- und Jugendärzte berechnungsfähige Leistung nach Nr. 04341 (Mukoviszidose-Diagnostik) findet sich jetzt mit geänderter Leistungsbeschreibung unter der Nr. 04535 im Abschnitt 4.5. Diese Leistung kann jetzt nur noch von Kinder- und Jugendärzten mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie berechnet werden.