04.01.2008 | EBM 2008
Pricktests: Kosten für Testsubstanzen nicht mehr gesondert berechnungsfähig
Im Leserforum der Ausgabe 12/2007 hatten wir darauf hingewiesen, dass auch nach Einbeziehung der allergologischen Basisdiagnostik (Nrn. 03340 bzw. 04340) in die Versichertenpauschale die Kosten für Prick-Testsubstanzen weiterhin gesondert berechnungsfähig sind. Diese Aussage müssen wir jetzt korrigieren: Praktisch durch die Hintertür wurde nämlich die Leistungslegende der Nrn. 03340 und 04340 im Anhang 1 zum EBM 2008 (Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen) wie folgt geändert.
Geänderte Leistungslegende Nr. 03340
EBM-Nr. | Leistungslegende |
03340 04340 | Allergologische Basisdiagnostik (einschließlich Kosten) |
Auf Anfrage hat uns die KBV bestätigt, dass es sich dabei um kein redaktionelles Versehen handelt. Die Kosten für die Testsubstanzen seien eigentlich schon immer Bestandteil der Nrn. 03340 bzw. 04340 gewesen. Man habe aber versäumt, dies in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Leistungslegende zum Ausdruck zu bringen. Dies habe man jetzt nachgeholt.