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  • 07.10.2008 | EBM 2008

    Weitere Details zum neuen Hautkrebsscreening beschlossen

    Über die zum 1. Juli 2008 neu in den EBM aufgenommenen Abrechnungspositionen Nrn. 01745 und 01746 für das Hautkrebsscreening hatten wir bereits ausführlich in der Ausgabe Juli 2008 berichtet. Nachfolgend informieren wir über weitere Details.  

    Dokumentation

    Obligatorischer Leistungsinhalt des Hautkrebsscreenings ist eine Dokumentation. In der Richtlinie ist enumerativ festgelegt, welche Daten zu erheben und zu dokumentieren sind. Dies sind für Hausärzte:  

    1. Arztnummer
    2. Alter und Geschlecht des Versicherten
    3. Verdachtsdiagnose differenziert nach den Hautkrebsarten:
    a) Malignes Melanom
    b) Basalzellkarzinom
    c) Spinozelluläres Karzinom
    4. Teilnahme im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung.

     

    Ein Formular hierfür gibt es leider nicht. Die Dokumentation der Daten erfolgt im Rahmen der üblichen Befunddokumentation in der Arztpraxis.  

     

    Ab 1. Januar 2009 erfolgt die Dokumentation und Weiterleitung zur Evaluation an die KV ausschließlich in elektronischer Form. Zur Datenerfassung ist eine von der KBV zertifizierte Software zu verwenden. Den Softwarehäusern sind die entsprechenden Updates bereits übermittelt worden. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Module zeitgerecht in den Praxen zur Verfügung stehen.