07.10.2008 | EBM 2008
Weitere Details zum neuen Hautkrebsscreening beschlossen
Über die zum 1. Juli 2008 neu in den EBM aufgenommenen Abrechnungspositionen Nrn. 01745 und 01746 für das Hautkrebsscreening hatten wir bereits ausführlich in der Ausgabe Juli 2008 berichtet. Nachfolgend informieren wir über weitere Details.
Dokumentation
Obligatorischer Leistungsinhalt des Hautkrebsscreenings ist eine Dokumentation. In der Richtlinie ist enumerativ festgelegt, welche Daten zu erheben und zu dokumentieren sind. Dies sind für Hausärzte:
Ein Formular hierfür gibt es leider nicht. Die Dokumentation der Daten erfolgt im Rahmen der üblichen Befunddokumentation in der Arztpraxis.
Ab 1. Januar 2009 erfolgt die Dokumentation und Weiterleitung zur Evaluation an die KV ausschließlich in elektronischer Form. Zur Datenerfassung ist eine von der KBV zertifizierte Software zu verwenden. Den Softwarehäusern sind die entsprechenden Updates bereits übermittelt worden. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Module zeitgerecht in den Praxen zur Verfügung stehen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig