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  • 31.01.2008 | EBM 2008

    Weniger Berichte zu erwarten

    Mit dem EBM 2000plus wurde für viele von Fachärzten erbrachte Leistungen eine Berichtspflicht an den Hausarzt eingeführt. Viele Hausärzte klagen seitdem über die Flut von Berichten, die die Patientenakte füllen. Dies dürfte sich aber mit dem EBM 2008 ändern: Zwar müssen die Fachärzte den Hausarzt auch weiterhin informieren. Für viele Leistungen reicht jedoch jetzt die Übersendung einer Befundkopie anstelle eines Arztbriefes aus. Da Berichte jetzt auch nicht mehr gesondert berechnungsfähig, sondern in die fachärztlichen Grundpauschalen einbezogen wurden, ist mit einem deutlichen Rückgang der Arztbriefe zu Gunsten der weniger aufwendigen Befundkopien zu rechnen – zumal die bis zum 31. Dezember 2007 bestehende Berichtspflicht für Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung nach Abschnitt 35.1 komplett entfallen ist.  

     

    Eine weitere Änderung betrifft Hausärzte, die auf Überweisung anderer Hausärzte Psychotherapien durchführen. Bei den genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen des Abschnitts 35.2 ist die Berichtspflicht ab 1. Januar 2008 bereits dann erfüllt, wenn zu Beginn und nach Beendigung einer Psychotherapie, mindestens jedoch einmal im Krankheitsfall bei Therapien, die länger als ein Jahr dauern, ein Bericht bzw. Arztbrief an den Hausarzt entsprechend den Nrn. 01600 bzw. 01601 erstellt und versendet wird.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 10 | ID 117294