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  • 31.01.2008 | EBM 2008

    Zielauftrag für Einzelleistungen: Geminderte Versicherten- oder Konsultationspauschale?

    Frage: „Gelegentlich erhalten wir Überweisungen zur Durchführung eines Belastungs-EKG von einem benachbarten Kollegen, der diese Untersuchung nicht durchführt. Ist dann zusätzlich zu dem Belastungs-EKG (Nr. 03321) die gemäß 2.1.6 der Allgemeinen Bestimmungen um 50 Prozent geminderte Versichertenpauschale oder die Konsultationspauschale Nr. 01436 zusätzlich abzurechnen?“  

     

    Antwort: Gemäß 2.1.6 der Allgemeinen Bestimmungen kann die um 50 Prozent geminderte Versichertenpauschale nur dann abgerechnet werden, wenn die Überweisung zur Durchführung einer Auftragsleistung erfolgte, die Sie nicht mehr mit einer Einzelposition abrechnen können, etwa weil diese in der Versichertenpauschale aufgegangen ist. In dem geschilderten Fall können Sie aber für das Belastungs-EKG die Nr. 03321 abrechnen, weshalb Sie zusätzlich nur die Konsultationspauschale Nr. 01436 berechnen können.“  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 13 | ID 117298