02.04.2009 | EBM 2009
Der neue Hausbesuch durch Mitarbeiter(innen): Top oder Flop?
Eigentlich sollte der Bewertungsausschuss bis zum 31. Oktober 2008 Regelungen beschließen, nach denen ärztlich angeordnete Hilfeleistungen durch Praxismitarbeiter(innen), die bei dem Patienten in dessen Wohnung in Abwesenheit des Arztes erbracht werden, vergütet werden. So steht es jedenfalls im Gesetz in § 87 Abs. 2b SGB V. Nach langem Hin und Her und Intervention des Bundesgesundheitsministeriums haben sich jetzt KBV und Krankenkassen endlich geeinigt: Mit Wirkung zum 1. April 2009 werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Kostenpauschalen nach den Nrn. 40240 und 40260 zwei weitere Abrechnungspositionen für den Besuch von Helfern - jetzt als nicht-ärztliche Praxisassistenten bezeichnet - in den EBM aufgenommen.
Die Abrechnung dieser neuen Gebührenpositionen ist an mehrere einschränkende Voraussetzungen geknüpft. Dies dürfte dazu führen, dass zunächst nur wenige Hausärzte diese neue Leistung abrechnen können. Wir informieren nachfolgend über die Details.
Die neuen Nr. 40870 und 40872
Das Kapitel 40 des EBM (Kostenpauschalen) wird um zwei neue Abrechnungspositionen für den Helferinnenbesuch ergänzt:
- Die Nr. 40870, bewertet mit 17 Euro, ist für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen durch nicht-ärztliche Praxisassistenten in der häuslichen Umgebung des Patienten abzurechnen.
- Die Nr. 40872 - bewertet mit 12,50 Euro - kann für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von nicht-ärztlichen Praxisassistenten für den Besuch eines weiteren Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft, für den Besuch eines Patienten in Alten-, Pflegeheimen und/oder für den zweiten oder weiteren Besuch der nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen im Rahmen der postoperativen Versorgung berechnet werden.
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