Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.12.2008 | EBM-Änderungen

    Aus telefonischer Beratung nach Nr. 01435 wird die Bereitschaftspauschale

    Die Leistungsposition Nr. 01435 (60 Punkte), die bisher nur für telefonische Arzt-Patienten-Kontakte berechnungsfähig ist, wird zum 1. Januar 2009 in „Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale“ umbenannt und in der Bewertung auf 250 Punkte deutlich erhöht. Sie ist zunächst nur bis zum 31. Dezember 2010 berechnungsfähig. Die neue Leistungslegende lautet wie folgt:  

     

    Neue hausärztliche/fachärztliche Bereitschaftspauschale

    EBM-Nr.  

    Leistungslegende  

    Punkte  

    01435  

    Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale  

     

    Obligater Leistungsinhalt  

    • Telefonische Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt bei Kontaktaufnahme durch den Patienten

    und/oder  

    • anderer mittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen,

    einmal im Behandlungsfall  

    250  

     

    Berechnungsmöglichkeiten und -ausschlüsse

    Nicht berechnungsfähig ist die Nr. 01435  

    • im organisierten Not(-fall)dienst,
    • wenn in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung kommt und
    • neben anderen Gebührenordnungspositionen.

     

    Die neugefasste Nr. 01435 ist somit nur relevant, wenn Patienten im Folgequartal anrufen oder Angehörige mit dem Arzt Kontakt aufnehmen. Es darf also kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in dem Quartal stattfinden, da in diesem Fall die Grundpauschale berechnet wird, neben der die Bereitschaftspauschale Nr. 01435 in demselben Quartal nicht berechnet werden kann. Findet aber in einem Folgequartal ausschließlich ein telefonischer Arzt-Patienten-Kontakt oder ein indirekter Kontakt über Angehörige statt, ist im sogenannten Ersatzverfahren ein Behandlungsausweis auszustellen und auf diesem die Nr. 01435 abzurechnen.