03.12.2008 | EBM-Änderungen
Aus telefonischer Beratung nach Nr. 01435 wird die Bereitschaftspauschale
Die Leistungsposition Nr. 01435 (60 Punkte), die bisher nur für telefonische Arzt-Patienten-Kontakte berechnungsfähig ist, wird zum 1. Januar 2009 in „Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale“ umbenannt und in der Bewertung auf 250 Punkte deutlich erhöht. Sie ist zunächst nur bis zum 31. Dezember 2010 berechnungsfähig. Die neue Leistungslegende lautet wie folgt:
Neue hausärztliche/fachärztliche Bereitschaftspauschale
EBM-Nr. | Leistungslegende | Punkte |
01435 | Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale
Obligater Leistungsinhalt
und/oder
einmal im Behandlungsfall | 250 |
Berechnungsmöglichkeiten und -ausschlüsse
Nicht berechnungsfähig ist die Nr. 01435
- im organisierten Not(-fall)dienst,
- wenn in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung kommt und
- neben anderen Gebührenordnungspositionen.
Die neugefasste Nr. 01435 ist somit nur relevant, wenn Patienten im Folgequartal anrufen oder Angehörige mit dem Arzt Kontakt aufnehmen. Es darf also kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in dem Quartal stattfinden, da in diesem Fall die Grundpauschale berechnet wird, neben der die Bereitschaftspauschale Nr. 01435 in demselben Quartal nicht berechnet werden kann. Findet aber in einem Folgequartal ausschließlich ein telefonischer Arzt-Patienten-Kontakt oder ein indirekter Kontakt über Angehörige statt, ist im sogenannten Ersatzverfahren ein Behandlungsausweis auszustellen und auf diesem die Nr. 01435 abzurechnen.
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