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  • 06.04.2011 | EBM

    Keine Praxisgebühr für Prävention bei gesetzlich versicherten Patienten?

    Frage: „Ein Gastroenterologe möchte für einen 55-jährigen Patienten anlässlich einer präventiven Koloskopie einen Überweisungsschein haben. Damit muss ich als Hausarzt einen Abrechnungsschein anlegen und zehn Euro Praxisgebühr einnehmen. Ist diese Vorgehensweise üblich?“  

     

    Antwort: Suchen Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen einen Arzt nur deswegen auf, um ausschließlich präventive Leistungen - hier eine Koloskopie - in Anspruch zu nehmen, ist die Praxisgebühr nicht fällig, auch wenn keine Überweisung vorgelegt wird.  

     

    Als Hausarzt kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie für die Durchführung einer präventiven Leistung einen Überweisungsschein ausstellen - im Gegenteil, das verbietet sich sogar. Außerdem wären Sie dann in der unangenehmen Lage, von dem Patienten die Praxisgebühr einfordern zu müssen.