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  • 01.09.2007 | EBM-Reform 2008

    Entscheidung erst im Dezember 2007?

    Der Zeitdruck für die Arbeiten am neuen EBM ist groß – schließlich muss dieser bis zum 31. Oktober 2007 beschlossen werden. Entsprechend laufen bei der KBV und bei den Kassen die Arbeiten auf Hochtouren: Beide Seiten haben am 21. August 2007 ihre Vorstellungen zum neuen EBM dem Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses vorgelegt. Dem Vernehmen nach gibt es zwischen beiden EBM-Entwürfen jedoch nicht nur große Unterschiede in der künftigen Bewertung hausärztlicher Leistungen. Auch über die Struktur des neuen EBM – speziell die inhaltliche Ausgestaltung der Pauschalen – konnte bislang offenbar noch kein Einvernehmen erzielt werden.  

    Wie geht es weiter?

    Der Bewertungsausschuss wird sich am 10. September 2007 mit den beiden Entwürfen befassen. Erforderlich ist in diesem Gremium ein einstimmiger Beschluss. Damit ist angesichts der Differenzen speziell in der Bewertung der Leistungen derzeit nicht zu rechnen.  

     

    Die KBV fordert nämlich nach Alter gestaffelte hausärztliche Versichertenpauschalen zwischen 75 Euro und 110 Euro. Für Multimorbidität soll es einen Zuschlag geben. Den finanziellen Mehrbedarf für Haus- und Fachärzte insgesamt beziffert die KBV mit etwa 18 Milliarden Euro. Demgegenüber wollen die Krankenkassen die EBM-Reform vergütungsneutral gestalten. Lediglich eine Erhöhung der Gesamtvergütung um die Entwicklung der Beitragseinnahmen wird zugestanden.  

     

    Für den Fall einer Nichteinigung im Bewertungsausschuss, wovon derzeit auszugehen ist, sieht das Gesetz eine „Schlichtung“ vor: Der Bewertungsausschuss wird um fünf unparteiische Mitglieder erweitert und kann dann mit der Mehrheit seiner Mitglieder den EBM festsetzen. Einstimmigkeit ist hier also nicht erforderlich.