01.04.2010 | Fallbeispiel
Patientin mit Übergewicht - Therapie und Abrechnung
In den westlichen Industrienationen ist die Zahl übergewichtiger Menschen in den letzten Jahrzehnten enorm gestiegen. Allein in Deutschland weist Studien zufolge nur noch etwa ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung ein gesundheitlich wünschenswertes Körpergewicht auf. Besonders besorgniserregend ist, dass auch bei Kindern und Jugendlichen vermehrt Adipositas und Übergewicht auftritt.
Adipositas muss auch zunehmend als honorarpolitisches Problem gesehen werden. Sie begünstigt viele weitere Erkrankungen - mit entsprechend hohen Folgekosten für die GKV. Die Crux: Zwar proklamieren die Krankenkassen die Förderung präventiver Maßnahmen. Gelder zur Verfügung gestellt werden aber lediglich für Präventivuntersuchungen (Krebsvorsorge, Gesundheitsuntersuchung [Check-up], Kindervorsorge und Schwangerschaftsvorsorge).
Präventive Therapien hingegen sind keine Leistungen der GKV. Somit kann die Therapie der Adipositas vom Vertragsarzt nicht zulasten der GKV abgerechnet werden. Wünscht der Patient ausdrücklich die Therapie seiner Adipositas, ohne dass eine medizinische Indikation im Sinne des Leistungskatalogs der GKV vorliegt, so sind die damit anfallenden Leistungen als individuelle Gesundheitsleistungen zu erbringen und dem Patienten privat in Rechnung zu stellen. Die Indikation zur Therapie einer Adipositas zulasten der GKV ist bei einem Body-Mass-Index (BMI) > 40 jedoch grundsätzlich gegeben.
ICD-10-GM*
Diagnose | ICD-10 |
Adipositas | E66.9 |
Adipositas - alimentär | E66.0 |
Adipositas - arzneimittelinduziert | E66.1 |
Adipositas - nicht endokrin | E66.8 |
Adipositas permagna | E66.8 |
Adipositas-Beschwerden | E68 |
* Zur Abrechnung ist die Zusatzkennung mit A = Ausschluss, G = Gesichert, V = Verdacht, Z = Zustand nach ... zwingend vorgeschrieben. Lokalisationsangabe ist fakultativ: R = rechts, L = links, B = beidseits.
Der Fall
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