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  • 01.08.2007 | Früherkennung

    G-BA beschließt Beratungspflicht für Früherkennungsuntersuchungen

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einem Beschluss vom 19. Juli 2007 eine der umstrittensten Regelungen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG), die neue „Chroniker-Regelung“, praktisch ausgehebelt: Das GKV-WSG legt fest, dass sich Kranke – wie bisher auch – mit bis zu zwei Prozent ihres Jahreseinkommens an den Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel etc. beteiligen müssen. Für chronisch Kranke ist die Obergrenze auf ein Prozent festgelegt, allerdings nur für den Fall, dass der Versicherte seine regelmäßige Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen nachweisen kann. Ziel dieser Regelung ist es, die geringen Teilnahmequoten an Früherkennungsuntersuchungen zu erhöhen. Der G-BA sollte laut Gesetzesvorgabe bis zum 31. Juli 2007 lediglich festlegen, in welchen Ausnahmefällen eine Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen vom Versicherten nicht gefordert werden kann.  

     

    Mit seinem jetzigen Beschluss hat sich der G-BA gegen eine Pflicht zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen ausgesprochen. Stattdessen soll es für die Reduzierung der Obergrenze ausreichen, wenn sich der Versicherte mit Erreichen des Anspruchsalters einmalig über Vor- und Nachteile der in Frage kommenden Früherkennungsmaßnahme beraten lässt. Tut er dies nicht, muss er höhere Zuzahlungen leisten.  

    Gründe des G-BA

    Der G-BA begründet seine mit dem Gesetz nicht unbedingt im Einklang stehende Entscheidung damit, dass alle angebotenen Früherkennungsuntersuchungen durchaus auch Risiken bergen. Beispielsweise stünden dem unbestreitbaren Nutzen des Mammographie-Screenings die Risiken einer Strahlenbelastung oder falsch-positiver oder falsch-negativer Ergebnisse gegenüber. Auch die Koloskopie zur Früherkennung von Darmkrebs könne zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Deshalb dürfe der Versicherte nicht zur Teilnahme an diesen Untersuchungen gezwungen werden.  

     

    Nach dem Willen des G-BA soll diese Regelung zunächst nur für Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs gelten, allerdings auch nur für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen und für nach dem 1. April 1962 geborene Männer. Zum Nachweis der erfolgten Beratung soll ein Präventionspass verwendet werden. Auch eine Pflicht zur Teilnahme an der alle zwei Jahre möglichen Gesundheitsuntersuchung hat der G-BA abgelehnt. Die Inhalte des „Check-Up“ müssten zunächst überprüft werden.  

    Inkrafttreten