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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Früherkennungsuntersuchungen

    Gleicher Erstattungsanspruch bei Kassen- und Privatpatienten

    | Bei GKV-Patienten sind die zu Früherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen in den Richtlinien vorgegebenen Altersgrenzen, Frequenzen und deren Inhalte in den meisten Arztpraxen gut bekannt. Nicht zuletzt aus den klaren Bestimmungen der Richtlinien ergibt sich die Möglichkeit, zusätzliche oder ergänzende Untersuchungen als IGeL-Leistungen anzubieten - zum Beispiel die Gesundheitsuntersuchung vor dem 35. Lebensjahr oder die Erweiterung der GKV- Gesundheitsuntersuchung um EKG und Laboruntersuchungen. Für Privatpatienten allerdings gibt es keine den GKV- Richtlinien entsprechenden Regelungen. Daher sind manche Ärzte unsicher, in welchem Umfang sie Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen bei Privatpatienten erbringen und abrechnen dürfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn - was häufig vorkommt - Privatpatienten Wünsche zu Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen äußern, die erkennbar von den GKV- Inhalten abweichen (zum Beispiel Sonographien). |