01.08.2005 | Gebührentipp EBM 2000plus
Nr. 03331 auch ohne Rektoskopie berechnungsfähig
Hausärzte führen auch proktologische Untersuchungen durch und rechnen diese nach Nr. 03331 ab. Allerdings führt die Überschrift zu der Nr. 03331 „Prokto-/Rektoskopischer Untersuchungskomplex“ zu Verunsicherung. Einige Ärzte folgern daraus, dass neben der Proktoskopie auch immer eine Rektoskopie durchgeführt werden muss, um diese Gebührennummer abrechnen zu können.
Tatsächlich aber besteht eine Diskrepanz zwischen Überschrift und Leistungslegende. Maßgebend für die Abrechnung ist der Inhalt der Leistungslegende. Danach ist obligat unter anderem die rektale Untersuchung und die Proktoskopie. Die Rektoskopie ist lediglich fakultativer Leistungsinhalt. Daher können Sie die Nr. 03331 auch dann abrechnen, wenn Sie nur eine rektale Untersuchung und eine Proktoskopie, aber keine Rektoskopie durchführen.