02.02.2011 | Gemeinsamer Bundesausschuss
Anspruch auf künstliche Befruchtung auch für HIV-positive Paare
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. September 2010 eine Änderung der Richtlinien über die künstliche Befruchtung beschlossen. Danach haben jetzt auch Paare, bei denen einer oder beide Partner HIV-positiv sind, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Herbeiführung einer Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung. Die Änderung der Richtlinie ist bereits am 2. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 2 | ID 141953