02.02.2011 | Gemeinsamer Bundesausschuss
Kapselendoskopie künftig GKV-Leistung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 11. November 2010 entschieden, die Kapselendoskopie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
Die Kapselendoskopie ist ein Verfahren, bei dem mit Hilfe eines auf die Ausmaße einer schluckbaren Kapsel miniaturisierten Videoendoskops (Kapselendoskop) der Darm dargestellt wird. Nach Herunterschlucken gelangt die Kapsel in den Gastrointestinaltrakt und wird allein durch die natürliche Darmbewegung weitergeleitet. Währenddessen werden Bilder drahtlos an ein Aufzeichnungsgerät außerhalb des Körpers übermittelt. Der G-BA hat in seinem Beschluss besondere Anforderungen an die Indikation, die fachliche Befähigung und die apparative Voraussetzungen aufgestellt. Die Aufnahme der Kapselendoskopie in die Richtlinie tritt erst in Kraft, wenn das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten nicht beanstandet und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt ist. Anschließend müssen für diese Leistungen entsprechende EBM-Positionen geschaffen werden.
(RA FA MedR Sören Kleinke, Kanzlei am Ärztehaus, Münster)