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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform

    Die Änderungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach dem GKV- Modernisierungsgesetz (GMG)

    | Mit der Verabschiedung des GKV- Modernisierungsgesetzes (GMG) durch den Bundesrat am 17. Oktober ergeben sich ab 2004 auch Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung. So wird der Komplex der Prüfungen der Behandlungs- und Verordnungsweise insgesamt neu geordnet. Neu ist unter anderem die Einbeziehung von Krankenkassen in die Plausibilitätsprüfung sowie die Haftung der Vorstände von Krankenkassenverbänden und KVen, wenn Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht entsprechend den geltenden Vorgaben durchgeführt werden. Insbesondere diese Neuregelungen werden eine Verschärfung der Wirtschaftlichkeitsprüfung insgesamt nach sich ziehen. |