01.09.2003 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform
Stufenweise Angleichung der Ostvergütungen an das Westniveau
| Die vertragsärztlichen Vergütungen von Ärzten aus den neuen Bundesländern sollen stufenweise dem Westniveau angeglichen werden. So sieht es der aktuelle Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform vom 26. August 2003 vor. Konkret sollen die Gesamtvergütungen ostdeutscher Ärzte schrittweise bis Ende 2006 um insgesamt 3,8 Prozent erhöht werden. Im Gegenzug sollen die Gesamtvergütungen in den alten Bundesländern im selben Zeitraum um etwa 0,6 Prozent sinken. Festgelegt wird diese Regelung in § 85 SGB V, der um einen neuen Absatz 3d ergänzt werden soll. |
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