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  • 01.07.2007 | GKV-Leistungsrecht

    G-BA beschließt Schutzimpfungs-Richtlinie

    In der Ausgabe vom Juni 2007 hatten wir bereits über die neuen bundeseinheitlichen Regelungen für Schutzimpfungen berichtet. Wie zu erwarten hat jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Juni 2007 auf der Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) in einer Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegt, welche Impfungen die Krankenkassen künftig übernehmen müssen. In der Anlage 1 zu dieser Schutzimpfungs-Richtlinie sind jetzt alle Einzelheiten zu Art und Umfang der Impfungen, Indikationen und Hinweise aufgelistet.  

     

    Der Beschluss des G-BA muss allerdings noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Mit einer Beanstandung ist jedoch nicht zu rechnen. Abweichend von der sonst üblichen Vorgehensweise, dass Beschlüsse einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten, soll dieser G-BA-Beschluss rückwirkend zum 1. Juli wirksam werden.  

     

    Weitere Details zu diesem Beschluss und den tragenden Gründen finden Sie auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de. Wir werden in der nächsten Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ ausführlich berichten.  

    Reiseimpfungen als freiwillige Kassenleistung

    Schutzimpfungen, die wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes durchgeführt werden, durften die Krankenkassen bisher generell nicht übernehmen. Auch hier hat es durch das zum 1. April 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) Änderungen gegeben: Nach § 20d Abs. 2 SGB V können die Krankenkassen jetzt in ihrer Satzung als freiwillige Leistung die Kosten für weitere Schutzimpfungen übernehmen, also auch die Kosten für die aus Anlass einer Auslandsreise nötigen Impfungen. Einige große Krankenkassen haben bereits angekündigt, dass sie demnächst die Schutzimpfungen vor Auslandsreisen, beispielsweise Impfungen gegen Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Menigokokken-Meningitis und FSME übernehmen werden.