01.10.2004 · Fachbeitrag · GOÄ-Bestimmungen
Streitigkeiten um den "Behandlungsfall"
| Auch nach acht Jahren "neuer GOÄ" gibt es noch Auseinandersetzungen um GOÄ-Bestimmungen, die sich auf den "Behandlungsfall" beziehen. Neuerdings lehnen private Krankenversicherungen (PKV) regelmäßig die Abrechnung einer symptombezogenen Untersuchung nach Nr. 5 GOÄ neben weiteren Leistungen auch dann ab, wenn in demselben Behandlungsfall schon eine Beratung nach Nr. 1 GOÄ neben weiteren Leistungen berechnet wurde. |
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