05.03.2010 | Honorar
Teilnahme an Hausarztverträgen - eine sinnvolle Reaktion auf sinkende Fallwerte?
von Rechtsanwalt Christian Pinnow, Dierks + Bohle Rechtsanwälte, Berlin, www.db-law.de
Die mit der Honorarreform des Jahres 2009 eingeführte Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen auf der Grundlage der Regelleistungsvolumina (RLV) geht inzwischen in das fünfte Quartal. Die Zuweisung der RLV für das Quartal I/2010 ermöglicht eine erste Einschätzung der Auswirkungen der Honorarreform durch einen Vergleich mit einem Vorjahresquartal, in dem die Honorierung ebenfalls auf der Grundlage von RLV erfolgte. Ein solcher Vergleich zeigt: In nahezu allen KV Bezirken sind die zur Berechnung der RLV zugrunde gelegten Fallwerte deutlich gesunken.
Ursachen geringer Fallwerte
Die Ursachen für niedrige Fallwerte werden von den KVen meist pauschal darin gesehen, dass es in 2009 einerseits zu einer Steigerung der Fallzahlen und andererseits zu einer unerwartet starken Ausweitung der „freien Leistungen“, die außerhalb der RLV vergütet werden, gekommen ist.
1. Ursache „steigende Fallzahlen“
Eine Steigerung der Fallzahlen bei einem unveränderten Vergütungsanteil einer Arztgruppe an der Gesamtvergütung führt unvermeidlich zum Sinken des Fallwerts einer Arztgruppe. Denn für jeden einzelnen Behandlungsfall steht bei gleicher Honorartopfgröße eine geringere Vergütung je Fall zur Verfügung.
2. Ursache „Ausweitung freier Leistungen“
Die Ausweitung der „freien Leistungen“ im Jahre 2009 hat ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Fallwertes. Denn diese Leistungen werden außerhalb der RLV aus einem Honorartopf, der durch Vorwegabzüge innerhalb der jeweiligen Vergütungsanteile der Versorgungsbereiche realisiert wird, vergütet. Wegen der erheblichen Ausweitung der freien Leistungen in 2009 haben die KVen nun deutlich größere Vorwegabzüge vorgenommen.
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