02.11.2009 | Honorarabrechnung 1/2009
Deutliche Unterschiede bei den Punktwerten über RLV - warum?
Frage: „Ich bin hausärztlicher Allgemeinarzt in Westfalen-Lippe. Im Quartal 1/2009 habe ich mein ohnehin niedriges RLV deutlich überschritten. Die das RLV übersteigenden Leistungen wurden mir nur mit einer Quote von 15 Prozent vergütet; das entspricht einem Punktwert von 0,525 Cent. Aus anderen Bundesländern sind mir deutlich höhere Quoten für die das RLV übersteigenden Leistungen bekannt. Wie erklären sich diese Unterschiede?“
Antwort: Wie die nachfolgende Übersicht aus sechs KVen zeigt, gibt es in der Tat große Unterschiede bei den Punktwerten für die abgestaffelt zu vergütenden Leistungen über dem Regelleistungsvolumen (RLV).
Beispiele für Vergütungsquoten bei ausgeschöpften RLV
KV | Vergütungsquote (%) | Punktwert (Cent) | RLV-Fallwert 1/2009 Hausärzte (Euro) |
Bayern | 45,09 | 1,578 | 41,01 |
Hamburg | 35,11 | 1,229 | 39,89 |
Mecklenburg-Vorpommern | 56,00 | 1,960 | 43,83 |
Nordrhein | 19,66 | 0,688 | 35,68 |
Rheinland-Pfalz | 33,01 | 1,155 | 40,34 |
Westfalen-Lippe | 15,00 | 0,525 | 32,43 |
Erkennbar wird in dieser Tabelle auch, dass die Höhe dieses „Restpunktwertes“ im Zusammenhang mit dem RLV-Fallwert steht: Je höher der RLV-Fallwert, desto höher der Restpunktwert und umgekehrt. Dies hängt mit der Berechnungssystematik der RLV-Vergütung zusammen:
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