Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.11.2009 | Honorarabrechnung 1/2009

    Deutliche Unterschiede bei den Punktwerten über RLV - warum?

    Frage: „Ich bin hausärztlicher Allgemeinarzt in Westfalen-Lippe. Im Quartal 1/2009 habe ich mein ohnehin niedriges RLV deutlich überschritten. Die das RLV übersteigenden Leistungen wurden mir nur mit einer Quote von 15 Prozent vergütet; das entspricht einem Punktwert von 0,525 Cent. Aus anderen Bundesländern sind mir deutlich höhere Quoten für die das RLV übersteigenden Leistungen bekannt. Wie erklären sich diese Unterschiede?“  

     

    Antwort: Wie die nachfolgende Übersicht aus sechs KVen zeigt, gibt es in der Tat große Unterschiede bei den Punktwerten für die abgestaffelt zu vergütenden Leistungen über dem Regelleistungsvolumen (RLV).  

     

    Beispiele für Vergütungsquoten bei ausgeschöpften RLV

    KV  

    Vergütungsquote (%)  

    Punktwert (Cent)  

    RLV-Fallwert 1/2009 Hausärzte (Euro)  

    Bayern  

    45,09  

    1,578  

    41,01  

    Hamburg  

    35,11  

    1,229  

    39,89  

    Mecklenburg-Vorpommern  

    56,00  

    1,960  

    43,83  

    Nordrhein  

    19,66  

    0,688  

    35,68  

    Rheinland-Pfalz  

    33,01  

    1,155  

    40,34  

    Westfalen-Lippe  

    15,00  

    0,525  

    32,43  

    Erkennbar wird in dieser Tabelle auch, dass die Höhe dieses „Restpunktwertes“ im Zusammenhang mit dem RLV-Fallwert steht: Je höher der RLV-Fallwert, desto höher der Restpunktwert und umgekehrt. Dies hängt mit der Berechnungssystematik der RLV-Vergütung zusammen: