01.04.2002 · Fachbeitrag · Honorarabrechnung
SG Düsseldorf: Eine Säumnisgebühr von 92.000 EUR ist unverhältnismäßig hoch
| Als Vertragsarzt sind Sie verpflichtet, quartalsweise innerhalb einer gewissen Frist Ihre Abrechnung bei der KV einzureichen. Bei einer verspäteten Abgabe kann die KV Sie mit einer Säumnisgebühr belegen. Im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KV Nordrhein beispielsweise ist ein Abzug von 10 Prozent des anerkannten Honorars vorgesehen. Das Sozialgericht Düsseldorf entschied am 10. Oktober 2001 (S 25 KA 16/00), dass eine Säumnisgebühr in Höhe von mehr als 92.000 EUR nicht gerechtfertigt ist. Die Höhe für eine derartige Disziplinarmaßnahme liege bei etwa 10.000 EUR. Geklagt hatte eine humangenetische Gemeinschaftspraxis. Allerdings ist die KV Nordrhein in die Berufung gegangen - mit der Begründung, es ginge ihr nicht um eine Strafe, sondern um den Ersatz des Schadens für den Mehraufwand. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig