05.08.2009 | Honorarbescheid
Wirtschaftlichkeitsbonus innerhalb des RLV? Gegebenenfalls Widerspruch einlegen
In diesen Tagen werden die meisten niedergelassenen Ärzte die Honorarbescheide für das Quartal 1/2009 - also das erste RLV-Quartal - erhalten haben. Nach den bis Redaktionsschluss bekannten Informationen aus den KVen ist das Honorar im Vergleich zum Vorjahresquartal zum Teil deutlich gestiegen. So sollen zum Beispiel in Bayern Allgemeinmediziner und praktische Ärzte im Durchschnitt 2,9 Prozent mehr Honorar verbuchen, die hausärztlich tätigen Internisten 4,4 Prozent und die Kinderärzte 6,0 Prozent mehr. Gleichwohl sollten auch diejenigen Ärzte, die zu den „Gewinnern“ der Honorarreform gehören, den Abrechnungsbescheid eingehend überprüfen, speziell hinsichtlich der Vergütung des Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus Nr. 32001.
Bereits in der Ausgabe 3/2009 hatten wir darauf hingewiesen, dass die Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus in den KVen offenbar unterschiedlich gehandhabt wird. Einige KVen - so beispielsweise die KV Rheinland-Pfalz - haben den Wirtschaftlichkeitsbonus dem RLV zugeordnet. Andere KVen wiederum - zum Beispiel die KV Hamburg - vergüten den Wirtschaftlichkeitsbonus außerhalb des RLV.
Hat der Arzt sein RLV nicht überschritten, ist die Frage, ob der Wirtschaftlichkeitsbonus innerhalb oder außerhalb des RLV vergütet wird, bedeutungslos. Der Wirtschaftlichkeitsbonus wird mit dem Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent vergütet. Dies sind für Hausärzte 1,68 Euro und für Kinder- und Jugendärzte 0,60 Euro je
Fall, wenn die Laborbudgets nicht überschritten werden.
Vorgehen bei überschrittenem RLV
Anders verhält es sich jedoch, wenn - was bei den meisten Ärzten der Fall sein dürfte - das RLV überschritten wurde. Wurde der Wirtschaftlichkeitsbonus dem RLV zugeordnet, erfolgt die Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus nämlich nur mit der Quote für die das RLV übersteigenden Leistungen. Diese liegt nach vorläufigen Erkenntnissen bei etwa 30 Prozent des Orientierungspunktwertes, also bei einem Punktwert von etwa 1 Cent.
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