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  • 03.11.2008 | Honorarreform 2009

    Details zu Regelleistungsvolumen und zu Praxisbesonderheiten

    In „Abrechnung aktuell“ Nr. 10/2008 wurde allgemein über die Eckpunkte der Honorarform 2009 berichtet. In dieser Ausgabe wird erläutert, wie sich die Honorarreform im Detail auf die Abrechnung der Hausärzte im Jahr 2009 auswirken wird.  

    Berechnung des Regelleistungsvolumens (RLV)

    Den niedergelassenen Vertragsärzten sollen bis Ende November 2008 die Regelleistungsvolumina (RLV) in Euro mitgeteilt werden. Grundsätzlich wird das RLV eines Arztes bzw. einer Praxis ermittelt, indem der in der KV für die Arztgruppe errechnete Fallwert mit der Fallzahl des Arztes aus dem Vorjahresvergleichsquartal multipliziert wird. Damit scheint der Berechnungsmodus für das RLV relativ einfach.  

     

    Beispiel

    Bei einem Fallwert von 40 Euro und einer Fallzahl des Arztes im Vorjahresvergleichsquartal von 1.000 Fällen ergibt sich durch die Multiplikation des Fallwertes mit der Fallzahl ein Regelleistungsvolumen von 40.000 Euro.  

    Aber: Bei der Berechnung des RLV für die einzelne Praxis können Abstaffelungsmechanismen wirksam werden – und zwar nach zwei verschiedenen Prinzipien:  

     

    1. Abstaffelung bei hohen Fallzahlen,
    2. Abstaffelung für Leistungen, die über das RLV hinaus abgerechnet werden.

    1. Abstaffelung bei hohen Fallzahlen

    Parallel zu dem individuellen RLV jedes einzelnen Arztes ermittelt die KV die Durchschnittsfallzahl der Fachgruppe aus dem Vorjahresvergleichsquartal. Bei Überschreitungen dieser durchschnittlichen Fallzahl werden die Fallwerte – abgestaffelt nach der Höhe der Überschreitung – wie folgt gekürzt: