Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.02.2009 | Honorarreform 2009

    Regelleistungsvolumen - quo vadis?

    Die ambitionierte neue Honorarreform mit ihrem Kernstück, den Regelleistungsvolumina (RLV), ist gerade einmal zwei Monate alt - und schon gibt es die ersten Erosionserscheinungen. Kaum ein Tag vergeht in der ärztlichen Standespresse und Internetforen ohne massive Kritik von KVen, Verbänden, Fachgruppen und Ärzten.  

    Mehr Spielraum für die KVen

    Bereits zwei Wochen nach dem Inkrafttreten, am 15. Januar 2009, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss angesichts der sich abzeichnenden Verwerfungen beschlossen, den KVen gemeinsam mit den Krankenkassen größeren Handlungsspielraum bei der Umsetzung seiner Beschlüsse einzuräumen. Danach können die Auswirkungen der neuen Vergütungssystematik zum einen durch höhere Ausgleichszahlungen, zum anderen durch eine bessere Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten für eine Übergangszeit von zwei Jahren abgemildert werden. Ferner sollen bereits zum 1. Juli 2009 weitere Änderungen an der RLV-Systematik erfolgen (siehe „Abrechnung aktuell“ Nr. 2/2009).  

    Einige Regionen wollen RLV nicht anwenden

    Diese Korrekturen gehen einigen KVen jedoch nicht weit genug. So hat die KV Baden-Württemberg beschlossen, die RLV zunächst nicht anzuwenden; einen inhaltlich gleichlauten Beschluss hat auch die Vertreterversammlung der KV Westfalen-Lippe gefasst. Stattdessen soll weiterhin nach dem alten Honorarverteilungssystem abgerechnet werden. Die CSU in Bayern will die Honorarreform sogar auf gesetzlichem Wege stoppen und bis zur Ausarbeitung eines neuen leistungsgerechten Vergütungssystems die alten Honorarverteilungsregelungen bestehen lassen.  

    KBV sieht keine Alternative zu RLV

    Derzeit ist nicht abzusehen, wohin die Reise der RLV geht. Die KBV lehnt eine Aussetzung der Honorarreform mangels Alternativen ab und fordert rund eine Milliarde Euro mehr Honorar. Die Forderung eines Nachschlags wird damit begründet, dass der Honorarzuwachs in 2009 nach den Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses im Vergleich zu den jetzt erkennbaren Honorardaten des Jahres 2008 nur etwa 1,2 Milliarden Euro beträgt.  

     

    Auch die KVen der neuen Bundesländer, die deutlich überdurchschnittliche Honorarzuwächse zu verzeichnen haben, lehnen verständlicherweise eine Rückkehr zum alten Vergütungssystem ab. Aus rechtlicher Sicht ist ein Aussetzen der RLV mit Rückkehr zum alten regionalen Vergütungssystem problematisch. Zumindest für das Quartal 1/2009 haben die Ärzte schon ihre Bescheide über die Höhe ihres RLV und damit über die Höhe ihres Honoraranspruchs Zumindest diejenigen Ärzte, die danach ein höheres Honorar als in der Vergangenheit erhalten werden, werden darauf pochen, dass dieser Honorarzuwachs auch realisiert wird. Auch die Aufsichtsbehörden dürften einen solchen Verstoß gegen die geltende gesetzliche Regelung nicht tatenlos hinnehmen.  

    Fazit