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  • 03.12.2008 | Honorarreform 2009

    So errechnen und beeinflussen Sie Ihr
    Kassenhonorar im kommenden Jahr!

    Bis zum 15. November 2008 - so sieht es § 87c Abs. 3 SGB V vor - sollten die Verhandlungen zwischen den KVen und den Krankenkassen über die Höhe der Gesamtvergütung in 2009 und die Details der neuen Honorarverteilung nach Regelleistungsvolumen (RLV) abgeschlossen sein. Da praktisch in keiner KV auf dem Verhandlungswege eine Einigung über die Höhe der Gesamtvergütung erzielt wurde, mussten die Entscheidungen von den Landesschiedsämtern getroffen werden. Bei Redaktionsschluss waren diese Schiedsverfahren jedoch noch nicht in allen KVen abgeschlossen. Der zweite gesetzliche Termin - die Bekanntgabe der RLV an die Ärzte bis zum 30. November 2008 - dürfte deshalb von einigen KVen wohl nicht eingehalten werden können. Bei Redaktionsschluss hatten nur einige KVen - unter anderem Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland - die Werte für das RLV ihren Ärzten mitgeteilt.  

     

    Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass die Vergütung der im EBM enthaltenen Leistungen in fast allen KVen mit dem vom Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegten Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent erfolgen wird. Abweichungen von diesem Punktwert im Sinne einer Anhebung konnten nach bisher bekannten Informationen nur von wenigen KVen für definierte Leistungsbereiche (KV Hessen: Ambulante Operationen einschließlich Begleitleistungen; KV Bremen: Prävention, Ambulantes Operieren, Notdienst) vereinbart werden.  

     

    In dem nachfolgenden Beitrag erläutern wir, wie sich Ihr KV-Honorar im Jahre 2009 zusammensetzt und wie Sie dieses kalkulieren können. Dabei gehen wir aus Vereinfachungsgründen bei allen Leistungen von einem Punktwert von 3,5001 Cent aus.  

    Zwei Arten von vertragsärztlichen Vergütungen

    Die vertragsärztliche Vergütung des niedergelassenen Arztes setzt sich auch in 2009 aus zwei Bereichen zusammen: