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  • 03.11.2008 | Honorarreform 2009

    Weitere Änderungen beschlossen:
    Auswirkungen auf die Vergütungen

    Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 28. August 2008 zu den Eckpunkten der Honorarreform 2009 ist noch keine acht Wochen alt – und schon gibt es die Änderungen. KBV und Krankenkassen haben sich am 17. Oktober 2008 über Ergänzungen bei den neuen Regelleistungsvolumina (RLV) und EBM-Änderungen verständigt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 23. Oktober 2008 die noch offenen Punkte zu den Anpassungsfaktoren einzelner Leistungen entschieden und auch die finanziellen Auswirkungen auf die regionalen KVen modifiziert. Wir informieren nachfolgend über Details der Beschlüsse aus beiden Sitzungen.  

    Die Auswirkungen auf die KVen

    Über die Kritik speziell aus Nordrhein und Schleswig-Holstein an der regionalen Verteilung der gegenüber 2007 um etwa 2,3 Milliarden Euro erhöhten Gesamtvergütung hatten wir in der Oktober-Ausgabe bereits berichtet. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat Korrekturen an der Verteilung dieses zusätzlichen Honorarvolumens vorgenommen.  

     

    Nach den bei Redaktionsschluss bekannten Informationen werden die Gesamtvergütungen in den KVen Baden-Württemberg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein aufgestockt. Da kaum zusätzliche Mittel von den Krankenkassen für die Aufstockung bereit gestellt werden, wird diese Aufstockung von den übrigen KVen der alten Bundesländer finanziert. Mit anderen Worten: Deren Steigerungsrate gegenüber 2007 fällt entsprechend niedriger aus. Die KVen der neuen Bundesländer sind davon nicht betroffen. Deren Steigerungsraten bleiben unverändert. Über Details dieser „Honorarverschiebung“ werden wir in der kommenden Ausgabe berichten.  

    Der korrigierte neue Orientierungspunktwert: 3,5001 Cent

    Am 28. August 2008 hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss den für die Vergütung nach der neuen Euro-Gebührenordnung maßgeblichen Orientierungspunktwert auf 3,5058 Cent festgesetzt. Dieser Orientierungspunktwert wurde am 23. Oktober 2008 auf 3,5001 korrigiert. Ursache für die leichte Absenkung des Orientierungspunktwertes ist dem Vernehmen nach zum einen die nach der Sitzung am 28. August 2008 vom Bundesgesundheitsministerium festgesetzte niedrigere Grundlohnsummenentwicklung für 2009 (1,41 Prozent statt wie ursprünglich geschätzt 1,47 Prozent), zum anderen die jetzt erfolgte Höherbewertung der Leistungen im ärztlichen Notfalldienst (siehe unten).  

    Die Neubewertung von Leistungen

    In der September-Ausgabe hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass der damalige Orientierungspunktwert von 3,5058 Cent zum Teil deutlich unter den gegenwärtigen für eine Reihe besonders förderungswürdiger Leistungen gezahlten Punktwerten liegt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte deshalb für einige Leistungen, unter anderem Akupunktur und schmerztherapeutische Leistungen des Abschnitts 30.7.1, eine Anhebung der Bewertungen beschlossen. Da jetzt der Orientierungspunktwert abgesenkt wurde, sind auch die Anhebungsfaktoren entsprechend angehoben worden, und zwar