01.04.2010 | Honorarreform
Gravierende RLV-Änderungen beschlossen: Das kommt zum 1. Juli 2010 auf Sie zu!
Am 26. März 2010 hat der Bewertungsausschuss die seit längerem erwarteten Änderungen in der Honorarverteilungssystematik beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2010 nahezu alle Leistungen des EBM einer Mengenbegrenzung unterzogen werden. Dadurch sollen die RLV stabilisiert werden.
Spezielle Honorarkontingente gibt es künftig für Laborleistungen, Leistungen im organisierten Notfalldienst und Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM. Die bisherigen Fallwertzuschläge werden abgelöst durch Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV), vergleichbar den früheren Zusatzbudgets. Wir geben nachfolgend einen Überblick über die wesentlichen Änderungen. In den nächsten Ausgaben werden wir die neue Honorarverteilungssystematik mit Beispielen ausführlicher vorstellen.
Freie Leistungen
Als freie Leistungen und damit ohne Mengenbegrenzung werden auch künftig alle Leistungen außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (Morbi-GV) vergütet, für Hausärzte im Wesentlichen
- Prävention - EBM-Nrn. 01707 bis 01746,
- Präoperative Diagnostik - EBM-Nrn. 31010 bis 31013,
- Postoperative Behandlung - EBM-Nr. 31600,
- Regionale Vereinbarungen (Hausarztzentrierte Versorgung, DMP, Schutzimpfungen etc.).
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