01.06.2003 · Fachbeitrag · IGeL- Leistungen
Pauschalhonorare sind nicht zulässig - die Konsequenzen aus dem Urteil
| Seit jeher wurde in „Abrechnung aktuell“ die Auffassung vertreten, dass Pauschalhonorare bei IGeL-Leistungen nicht zulässig sind. Unsere Aussage: Wo das akzeptiert wird, geschieht das nach dem Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Jetzt aber fanden sich doch Kläger und Richter. Ergebnis: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem jüngst bekannt gewordenen Urteil vom 9. April 2002 (Az: 14 U 90/01) entschieden, dass ein Arzt für Eingriffe, die nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören, kein Pauschalhonorar verlangen darf. |
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