01.01.2004 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Änderungen bei Arzneimittelverordnungen - die Details
| Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) am 1. Januar 2004 sind gemäß § 34 Abs. 1 SGB V nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr verordnungsfähig. Jetzt haben die Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die einzelnen Fachgruppen Listen der am häufigsten per Kassenrezept verordneten, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel erstellt. Bei den Allgemeinärzten ergibt sich dabei folgende Aufstellung: |
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