01.07.2004 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Änderungen zur Praxisgebühr beschlossen
| "Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben je Quartal für die erste Inanspruchnahme eines Vertragsarztes, die nicht auf Überweisung aus demselben Quartal erfolgt, eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zu leisten." Mit dieser Ergänzung des § 28 SGB V wurde zum Jahresbeginn die Praxisgebühr eingeführt. Dem Gesetzgeber dürfte dabei kaum bewusst gewesen sein, welcher bürokratischer Wust dieser auf den ersten Blick relativ simpel erscheinende Regelung folgen würde. Die mannigfaltigen Umsetzungsschwierigkeiten sind bekannt. In drei Punkten wurde jetzt nachgebessert. |
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