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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Beschluss zur Akupunktur jetzt rechtswirksam

    | Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Akupunktur nicht beanstandet. Die Akupunktur ist damit wie bisher keine Kassenleistung. Einzige Ausnahme: Der Ausschuss hat einer modellhaften Erprobung der Akupunktur bei chronischen Kopf-, Lendenwirbelsäulen- und Osteoarthroseschmerzen zugestimmt (siehe auch „Abrechnung aktuell“ Nr. 11/2000). Während eines Zeitraums von drei Jahren können die Krankenkassen für diese Indikationen Modellvorhaben durchführen. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden dann Grundlage für eine Neuberatung über die Einführung der Akupunktur in die ambulante vertragsärztliche Versorgung sein. |