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  • 02.11.2009 | Kassenabrechnung

    Dringende Besuche korrekt abrechnen und Dringlichkeit gut dokumentieren!

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben bei Prüfung der Abrechnungen des ersten Quartals 2009 festgestellt, dass die Zahl der abgerechneten dringenden Besuche nach Nr. 01411 EBM deutlich zugenommen hat. Erste Auswertungen des 2. Quartals 2009 ergeben einen identischen Sachverhalt. Viele Ärzte, die insbesondere im Vergleich zum Vorjahresvergleichsquartal 2008 eine deutliche Steigerung bei der Abrechnung der dringenden Besuche nach Nr. 01411 (und auch der dringenden Besuche nach Nrn. 01412 und 01415) aufweisen, wurden gebeten, darzulegen, wie es zu dieser zunehmenden Abrechnungsfrequenz gekommen ist und unter welchen Voraussetzungen die dringenden Besuche durchgeführt und abgerechnet wurden.  

     

    Können Ärzte die Zunahme der dringenden Besuche nicht plausibel erläutern, drohen Regresse. Natürlich vermuten die KVen, dass ein Grund für die Zunahme der Abrechnungsfrequenz bei den dringenden Besuchen ist, dass diese Besuche außerhalb der RLV vergütet werden. Deswegen ist es für betroffene Ärzte wichtig, die hohe Abrechnungsfrequenz der dringenden Besuche schlüssig begründen zu können.  

    Definition eines dringenden Besuches nach Nr. 01411

    Damit ein Besuch nach Nr. 01411 dringlich ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.  

     

    1. Zeitrahmen für dringende Besuche

    Nach Nr. 01411 EBM sind dringende Besuche an Werktagen zwischen 19 und 22 Uhr abzurechnen und Besuche an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24. oder 31. Dezember zwischen 7 und 19 Uhr.