04.02.2009 | Kassenabrechnung
Glukose und TPZ auch im Eigenlabor mit Teststreifen abrechenbar
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2008 wurden die Nrn. 32025 (Glukose), 32026 (TPZ-Thromboplastinzeit) und 32027 EBM (D-Dimer) neu in das Allgemeinlabor in den Abschnitt 32.2.1 aufgenommen. Allerdings erfolgte die Einschränkung, dass diese in der Arztpraxis durchzuführenden quantitativen Bestimmungen für Untersuchungen mittels Teststreifen nicht berechnet werden können.
Speziell der Ausschluss der Glukosebestimmung mittels Teststreifen hat viel Kritik hervorgerufen. Auf diese hat der Bewertungsausschuss inzwischen reagiert: Rückwirkend zum 1. Oktober 2008 wurde die Leistungslegende der Nrn. 32025 bis 32027 geändert. Der Klammerzusatz „nicht mittels trägergebundener Reagenzien“ bezieht sich jetzt nur noch auf die D-Dimer-Bestimmung nach Nr. 32027. Die Glukosebestimmung nach Nr. 32025 und die TPZ-Bestimmung nach Nr. 32026 können nun doch trockenchemisch - also mit Teststreifen - durchgeführt und abgerechnet werden.