01.02.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Hausbesuche: Wegegebühren nicht vergessen!
| „Die Besuchsbehandlung ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Hausarztes“, legt der Bundesmantelvertrag in § 17 Abs. 6 fest. Besuche sind somit eine Domäne der hausärztlichen Behandlung. Bestätigt wird dies auch durch statistische Werte: So führen Hausärzte jährlich bundesweit etwa 43 Millionen Hausbesuche durch. Abgerechnet werden diese als Routinebesuche nach Nr. 25 bzw. als Sofortbesuche nach Nr. 26 EBM. |
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