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  • 02.11.2009 | Kassenabrechnung

    Hoher Rentneranteil: Ausgleich im RLV durch den Altersfaktor

    Einige Hausärzte behandeln im Vergleich zu ihrer Fachgruppe überdurchschnittlich viele ältere Patienten bzw. Rentner. Sie liegen deshalb sowohl mit ihren Hausbesuchen als auch bei dem Chronikerzuschlag Nr. 03212 deutlich über dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe. Nachfolgend stellen wir dar, auf welche Weise die Versichertenstruktur im Regelleistungsvolumen (RLV) berücksichtigt wird.  

    Morbiditätsgewichtete Festlegung von RLV

    Nach § 87b Abs. 3 SGB V sind die Werte für die Regelleistungsvolumina morbiditätsgewichtet festzulegen. Bei der gegenwärtigen RLV-Systematik wird die unterschiedliche Morbidität der Versicherten in den einzelnen Praxen durch den sogenannten Altersfaktor, auch Morbiditätsquote genannt, berücksichtigt. Das RLV eines Arztes ergibt sich nämlich aus der Multiplikation der RLV-Fallzahl mit dem arztgruppenspezifischen RLV-Fallwert und dem Altersfaktor.  

    Berechnung des Altersfaktors in den KVen

    Der Berechnung des Altersfaktors werden drei Altersklassen zugrunde gelegt, nämlich  

    • bis 5. Lebensjahr;
    • 6. bis 59. Lebensjahr;
    • ab 60. Lebensjahr.

     

    Die KVen stellen für die drei Altersklassen der Versichertenpauschalen fest, wie viele RLV-Leistungen je Fall insgesamt und je Altersklasse von der jeweiligen Arztgruppe abgerechnet wurden. Daraus errechnet sich dann für die drei Altersklassen der jeweilige Altersfaktor.  

    So wird der Altersfaktor einer Praxis ermittelt

    Wie der Altersfaktor einer Praxis konkret ermittelt wird, wird nachfolgend am Beispiel der KV Hamburg veranschaulicht. Diese hat für das Quartal 4/2009 und die RLV-Arztgruppe der Hausärzte folgende Altersfaktoren ausgewiesen: