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  • 29.05.2008 | Kassenabrechnung

    Honorarreform 2009: Inhalte und Zeitplan

    Die große und ambitionierte Honorarreform 2009 wirft ihre Schatten voraus. Der Gesetzgeber hat in dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) die wesentlichen Eckpunkte der künftigen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen festgelegt und den Zeitplan der einzelnen Schritte detailliert vorgegeben. KBV und Krankenkassen arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Wir informieren nachfolgend über die wesentlichen Inhalte und den Zeitplan.  

    Termin 31. August 2008

    Die wesentlichen Grundsatzentscheidungen müssen bis zum 31. August 2008 vom Bewertungsausschuss getroffen werden. Insbesondere ist Folgendes zu regeln:  

     

    • Der Bewertungsausschuss muss die Berechnungsgrundlagen für die von den Krankenkassen künftig zu zahlende Gesamtvergütung festlegen. Das bisherige System der historisch entwickelten Kopfpauschalen je Mitglied wird nämlich abgelöst durch eine morbiditätsbezogene Gesamtvergütung. Zu diesem Zweck müssen die Indikatoren für die erstmalige Morbiditätsmessung und deren Fortentwicklungin den kommenden Jahren vereinbart werden. Die Krankenkassen zahlen dann an die KVen ab 2009 eine Gesamtvergütung, die sich nach der jeweiligen Morbidität ihrer Versicherten bemisst.

     

    • Weiter muss der Bewertungsausschuss den sogenannten Orientierungspunktwert festlegen. Grundlage dieses Orientierungspunktwertes sind zum einen die von den Krankenkassen zu zahlenden Gesamtvergütungen des Jahres 2008, angepasst um die voraussichtliche Veränderung der Grundlohnsumme in 2009. Auf der anderen Seite sind die von allen Ärzten abgerechneten Leistungen des Jahres 2007 – allerdings angepasst um die Auswirkungen des EBM 2008 – heranzuziehen. Auch honorarwirksame Mengenbegrenzungen in den regionalen Honorarverteilungsverträgen sind zu berücksichtigen.

     

    • Schließlich muss der Bewertungsausschuss auch die Grundlagen für die künftige innerärztliche Honorarverteilung regeln, indem das Verfahren zur Berechnung und zur Anpassung morbiditätsgewichteter und arztgruppenbezogener Regelleistungsvolumina festgelegt wird.